Allgemeine Ausschlüsse für Reiseversicherungen
Diese Reiseversicherungsleistungen bieten Ihnen umfang- reichen Schutz, den Sie auf einer Reise benötigen. Neben den Einschränkungen und Ausschlüssen, die unter den einzelnen Versicherungsleistungen aufgeführt sind, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz für Ansprüche, die direkt oder indirekt resultieren aus:
Der Nichtbefolgung von Anweisungen oder des Rates des Versicherers oder dessen leitenden Arztes („Senior Medical Officer“).
Der Ausübung eines Extremsports. Als Extremsport gelten sämtliche Sportarten, für die
– ein spezielles Training oder
– eine spezielle Ausbildung oder
– spezielle Ausrüstung oder
– spezielle Vorbereitungen und/oder
– ein spezieller Führer oder Trainer
gebraucht bzw. üblicherweise empfohlen werden,
um Unfälle oder gesundheitliche Schädigungen zu verhindern. Unter „speziell“ wird in diesem Zusammenhang alles verstanden, was hauptsächlich oder ausschließlich für diese Sportart verwendet wird. Ausgenommen hiervon sind die folgenden (Urlaubs-) Sportarten: Bergwandern, Kanu-/Bootfahren, Fischen, Golf, Reiten, Mountainbiking, Gerätetauchen, Tennis, Skifahren, Snowboarden, Surfen und Wasserski. Diese Aufzählung ist abschließend.
Der Tätigkeit als Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler.
Arbeitsunfällen oder Unfällen, die über eine Angestellten-/Arbeitsversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft) gedeckt sind.
Ungenügenden Vorsichtsmaßnahmen für Sie selbst und für Ihre persönliche Habe.
Schäden, die vorsätzlich durch Sie herbeigeführt wurden, einschließlich selbst zugefügter Verletzungen, es sei denn, dass diese bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen enstanden sind.
Verletzungen infolge Fahrlässigkeit oder Missachtung von Gesetzen und Bestimmungen des von Ihnen bereisten Landes.
Ihren Phobien, emotionalen, mentalen oder depressiven Krankheiten aller Art sowie krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.
9 Ihrem Selbstmord oder dem Versuch desselben.
10 Verletzungen oder Unfällen, die unter Alkoholeinfluss (über der gesetzlich zulässigen Alkoholgrenze des be- reisten Landes beim Fahren) oder unter dem Einfluss von Drogen/Medikamenten entstehen, es sei denn, ein zugelassener Arzt hat diese verschrieben.
11 Einem vergangenen oder derzeitigen medizinischen Zustand, der innerhalb von 2 Jahren vor der Reise Symptome ausgelöst hat und für den eine Behand- lung (auch die Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente), Konsultation, Untersuchung oder ein Check-up notwendig ist bzw. erhalten wurde, sowie jede Herz- oder Kreislauferkrankung (z. B. Herzer- krankungen, Bluthochdruck, Thrombosen, erhöhte Cholesterinwerte, Schlaganfall, Aneurysma), die zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Reise aufgetreten ist.
11.1 Gründen, die die Stornierung oder den Abbruch einer Reise erfordern können.
12 Reisen gegen den Rat eines praktizierenden Arztes.
13 Arbeitskampf, der vor der Buchung Ihrer Reise begon-
nen oder angekündigt wurde.
14 Reisen oder der Buchung von Reisen in Länder, für die die Regierung eine Reisewarnung ausgesprochen hat oder die offiziell unter einem Embargo der Vereinten Nationen stehen.
15 Schäden, die Sie verursachen oder ein mit Ihnen in betrügerischer Absprache Stehender durch die oder während der vorsätzliche(n) Ausführung einer Straftat oder durch den oder während des vorsätzlichen Versuch(s) einer Straftat oder durch unredliche Hand- lungen verursacht.
16 Beschlagnahme oder Vernichtung Ihrer persönlichen Habe durch Regierung, Zoll oder andere staatliche Gewalt.
17 Terroristischen Aktivitäten, es sei denn, Sie befinden sich in einem öffentlichen Verkehrsmittel.
18 Erklärten oder nicht erklärten Kriegs- oder Bürger- kriegsereignissen oder Feindseligkeiten.
19 Dem tatsächlichen oder angeblichen Ausgesetztsein von biologischen, chemischen, nuklearen oder radio- aktiven Stoffen oder Substanzen.
20 Kosten, die von Dritten regressiert werden können.
21 Reisen ohne notwendige und gültige Unterlagen wie z. B. Reisepass und Visum.